Woche der Vorsorge - Online-Veranstaltung der Verbraucherzentrale
Wir möchten Sie auf ein Angebot der Verbraucherzentrale aufmerksam machen.
Vom 04.11 bis 08.11.2024 findet eine bundesweite Fokuswoche mit verschiedenen Online-Veranstaltungen zu vorsorgenden Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht- und Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und weiteren statt.
Informationen finden Sie hier:
Fokuswoche Vorsorge 2024: kostenlose Online-Vorträge | Verbraucherzentrale.de
Die Teilnahme ist kostenlos.
Sozialleitfaden der Stadt Horb a.N.
"DEMENZ - Leben mit dem Vergessen" Ratgeber in 2. Auflage erschienen
Im Oktober 2022 ist der Demenzwegweiser "DEMENZ - Leben mit dem Vergessen" in 2. Auflage erschienen, den wir Ihnen zur Unterstützung zur Verfügung stellen möchten.
- DEMENZ Leben mit dem Vergessen (PDF,6 MB)Ein Ratgeber für Betroffene und Angehörige
Notfallplanung für Palliativpatienten zum Download
Wohngeldreform 2023
Zum 01. Januar 2023 trat die größte Wohngeldreform in Deutschland in Kraft. Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ soll der Kreis der Wohngeldberechtigten von 620.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente sollen steigende Energie- und Sanierungskosten abfedern. Weitere Verbesserungen ergeben sich durch die Erhöhung der Mietobergrenzen sowie eine generelle Steigerung der Wohngeldbeträge.
Beschlossen wurde außerdem ein weiterer Heizkostenzuschlag, der sich auf den Wohngeld-Anspruchszeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bezieht. Er beträgt für ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 425 Euro, für zwei Haushaltsmitglieder 540 Euro und für jedes weitere Mitglied zusätzlich 100 Euro. Die Bearbeitung erfolgt ohne separaten Antrag von Amts wegen. Mit einer Auszahlung ist aufgrund der erforderlichen EDV-technischen Umsetzung erst im März 2023 zu rechnen.
Für alle Personen bzw. Haushalte, die bereits Anträge gestellt haben bzw. für die schon Wohngeld bewilligt wurde, werden ab 01.01.2023 die neuen Ansprüche von Amts wegen berechnet.
Ob es sich lohnt, für 2023 erstmals einen Antrag zu stellen, lässt sich anhand des vorläufigen Wohngeldrechners überschlägig ermitteln:
https://www.bmwsb.bund.de/
Die Novelle stellt die Wohngeldbehörden bundesweit vor Herausforderungen aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit und der deutlichen Ausweitung des Kreises der Berechtigten. Nachdem der Gesetzgeber die Vereinfachungsvorschläge aus der Praxis leider nicht aufgegriffen hat und zusätzliches Personal nicht kurzfristig verfügbar ist, wird die Umsetzung des neuen Rechts zu einer Erhöhung der Bearbeitungszeit führen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass umfassende Beratungen nur im Ausnahmefall möglich sind. Grundlegende Informationen finden Sie unter: https://www.bmwsb.bund.de/
Wechsel bei der Wohnberatung
Jahresbericht 2023
Landratsamt sucht Berufsbetreuer
Beratung für psychisch kranke Menschen
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