Kfz-Zulassung und Wunschkennzeichen
KFZ-Zulassung
Onlinedienste
Fahrzeuge
Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden müssen und was es rund um das Kennzeichen zu beachten gibt.
Vertiefende Informationen
Unabhängig davon, ob Sie zum Beispiel ein Motorrad oder Auto, einen Lkw oder Bus auf öffentlichen Straßen bewegen, benötigen Sie für die meisten Fahrzeugtypen eine Fahrerlaubnis.
Nähere Informationen finden Sie in der Lebenslage "Führerschein".
Zugehörige Leistungen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Elektrokleinstfahrzeuge
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
- Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
- Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen beantragen
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Wunschkennzeichen
Onlinedienste
Weitere Informationen
- Seit dem 19.02.2018 sind als Unterscheidungszeichen neben FDS und HOR auch die Unterscheidungszeichen HCH und WOL verfügbar.
Dabei sin nur die folgenden Kombinationen erhältlich:
HCH
nur die Kombinationen YQ, QY, YV, VY und ZQ jeweils von 100 bis 999
WOL
nur die Kombinationen A, B, C, D und E jeweils von 9000 bis 9999 - Weitere Informationen zu i-Kfz auf der Internetseite des BMDV
Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".
Kosten
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Hinweise
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 04.10.2024
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg