Jahresbericht 2023
Zur Rubrik Sozialhilfe
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Frist
- Rechtsgrundlage
- Kontakt
Zum 01.01.2017 änderte sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Selbstständigkeit das Maß für die Pflegebedürfigkeit eines Menschen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: wie selbstständig ist der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags - was kann er und was kann er nicht mehr? Wobei benötigt er Unterstützung? Gleichzeitig werden die Leistungen überwiegend erweitert und erhöht.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung (nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch SGB XI), das heißt es können nur Kosten übernommen werden, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.
Für Personen, die nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, kann der gesamte Pflegebedarf durch Leistungen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.
Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für:
- Pflege zu Hause
- teilstationäre Pflege (z.B. Tagespflege)
- Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim
- stationäre Pflege (z.B. in einem Pflegeheim)
Nähere Informationen zum Thema "Pflege" im Allgemeinen (verschiedene Formen der Pflege, Kosten und finanzielle Hilfen) finden Sie in der Broschüre "Pflegebedürftig - was nun?" des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Homepage des Pflegestützpunktes: Landkreis Freudenstadt - Pflegestützpunkt (landkreis-freudenstadt.de).
Voraussetzungen
Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann Hilfe zur Pflege gewährt werden,
wenn das Einkommen oder Vermögen des Antragstellers und seiner
unterhaltspflichtigen Angehörigen (nicht getrennt lebender Ehegatte oder die
Eltern bei nicht verheirateten und minderjährigen Antragstellern) nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege zu decken.
Verfahrensablauf
Wenn Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, wenden Sie sich bitte zunächst an diese, um zu klären, welche Leistungen in welcher Höhe Ihnen zustehen. Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Rufen Sie vor der Heimaufnahme beim Sozialamt an, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen und welche Nachweise in Ihrem Fall benötigt werden bzw. ob es andere geeignete Möglichkeiten gibt.
Sie erhalten das Formular "Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe" beim Sozialamt oder bei Ihrer Wohnortgemeinde. Sie können auch den Onlineantrag (PDF,457 KB) verwenden. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder bei Ihrer Gemeinde abgeben oder mit der Post schicken.
Das Landratsamt Freudenstadt - Sozialamt - hat zur Erfüllung seiner Aufgaben Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Bei der Erhebung und sonstigen Verarbeitung ist uns die Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten in höchstem Maße wichtig. Nähere Informationen erhalten Sie in den Informationsblättern zu Art. 13 (PDF,107 KB) und Art. 14 (PDF,282 KB) EU-DSGVO.
Frist
Sozialhilfeleistungen werden nicht für die Vergangenheit geleistet, sondern sind grundsätzlich erst ab dem Eingang des Antrages möglich.
Rechtsgrundlage
§ 19 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Leistungsberechtigte)
§§ 61 - 66 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Hilfe zur Pflege)
Ansprechpersonen
Wohnort |
Ansprechpartner/in | Telefon 07441- |
---|---|---|
Sachgebietsleitung | Herr Gottschalk | |
Alpirsbach | Frau Schoch | 920-6248 |
Bad Rippoldsau-Schapbach | Frau Haas | 920-6159 |
Baiersbronn | Frau Günter | 920-6175 |
Dornstetten | Frau Schöneberg | 920-6145 |
Empfingen | Herr Kübler | 920-6252 |
Eutingen | Frau Schoch | 920-6248 |
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) | Herr Niesner | 920-6143 |
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) | Frau Haas | 920-6159 |
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) | Frau Schoch | 920-6248 |
Freudenstadt Ortsteile | Herr Kübler | 920-6252 |
Glatten | Frau Schoch | 920-6145 |
Grömbach | Frau Schoch | 920-6248 |
Horb-Kernstadt mit Ortsteilen A - L | Herr Schöneberg | 920-6127 |
Horb-Ortsteile M - Z | Frau Schoch | 920-6248 |
Loßburg A- L | Frau Schöneberg | 920-6155 |
Loßburg M-Z | Herr Schöneberg | 920-6127 |
Pfalzgrafenweiler | Herr Niesner | 920-6155 |
Schopfloch | Frau Schöneberg | 920-6145 |
Seewald | Frau Schöneberg | 920-6145 |
Waldachtal | Frau Schoch | 920-6155 |
Wörnersberg | Frau Schoch | 920-6248 |