Aktuelle Informationen zu Rechtsänderungen
Jahresbericht 2022
Hilfe aus der Schulden-Krise
Jeder kann in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen und man sich nicht mehr zu helfen weiß. Aus bereits seit längerer bestehender Verschuldung entwickelt sich im Laufe der Zeit eine Überschuldung. Nach Abzug der festen Kosten bleibt nicht mehr genügend Geld für die Sicherung des Lebensunterhaltes übrig, was auf Dauer zu einem Zusammenbruch des ohnehin schon sehr dünnen Finanzgerüstes führt.
Ursachen für Verschuldungen sind vielfältig, jedoch nicht immer auf eigenes Verschulden zurückzuführen, auch Arbeitslosigkeit, Krankheit, aber auch familiäre Ereignisse wie Familiengründung, Scheidung oder Tod eines Angehörigen können hierzu führen.
Die Schuldnerberatung ist kostenlos für Einwohner des Landkreises und es besteht Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden. Informationen werden ausschließlich nur mit Zustimmung des Ratsuchenden an Dritte weitergegeben.
Die Schuldnerberatung hat selbst keine finanziellen Mittel, um Schulden zu übernehmen.
Es erfolgt keine Beratung Selbstständiger.
Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung
Ziel der Schuldnerberatung ist es, gemeinsam mit den Menschen, die ihre bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, Entschuldungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw. Wege aufzuzeigen, mit Schulden leben zu können, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein. Vor allem der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung und vergleichbare Notlagen sollen vermieden werden.
- Zusammenstellen, Ordnen und Aktualisieren der Schuldenunterlagen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen
- Schaffen eines Überblicks über Einnahmen und Ausgaben (Aufstellen eines Haushaltsplanes)
- Prüfung, ob alle gesetzlichen Sozialleistungen ausgeschöpft werden
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Erstellen eines realisierbaren Sanierungskonzeptes
- Beraten und Durchführen von Verbraucherinsolvenzverfahren
- Ausstellen von Bescheinigungen für Pfändungsschutzkonten
Die Ratsuchenden müssen ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und dürfen keine neuen Schuldverpflichtungen eingehen. Voraussetzung für das Tätigwerden der Schuldnerberatungsstelle ist aktive Mitarbeit und das Einhalten von Vereinbarungen.
Weitere Hilfen und Informationen
- Fyler Schuldner- und Insolvenzberatung (PDF,631 KB)
- Flyer Recht auf ein Basiskonto (PDF,1,2 MB)
- Flyer Pfändungsschutzkonto (PDF,458 KB)
- Flyer Verbraucherinsolvenzverfahren (PDF,1 MB)
- Flyer Pfändungstabelle (PDF,573 KB)
- Ihr Weg zur Bezahlung der Geldstrafe (PDF,250 KB)
- Vordruck Haushaltsplan (PDF,578 KB)
- Vordruck Forderungsaufstellung (PDF,750 KB)
- Musterbrief Ruhendstellung/Ratenreduzierung (PDF,414 KB)
- Musterbrief Vergleich (PDF,432 KB)
- www.meine-schulden.de
Inhalt
Kontakt
Sachgebiet Eingliederungshilfe und Soziale Dienste inkl. Schuldnerberatung
Sachgebietsleitung
Stellvertretende Sachgebietsleitung
Weitere Infos
Die rote Umrandung der Box im Info-Slot wird durch den Namenszusatz ".rot" in den Eigenschaften der Box hervorgerufen.