Jugendamt
Kindertagesbetreuung
Die Kinderbetreuung stellt einen zentralen Baustein in der heutigen Gesellschaft dar. Zum einen ermöglicht diese Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zum Anderen werden durch die sozialen Interaktionen die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt. Bereits seit 1996 gibt es daher für 3-jährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr.
Eltern sollten sich bei der Betreuung ihres Kindes rechtzeitig Gedanken machen über die Form, die Kosten und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze um sich dann konkret und frühzeitig (mindestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn) mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Verbindung zu setzen.