Jugendamt
Hilfe & Schutz in Akutsituationen für Kinder und Jugendliche inkl. IeF Liste
Kinderschutz geht uns alle an!
Das Jugendamt hat den gesetzliche Auftrag, Kinder, die vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden, zu schützen. Dieser gesetzliche Auftrag liegt jedoch nicht alleine beim Jugendamt. § 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter, verdeutlicht jedoch auch die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe und beschreibt Verantwortlichkeiten der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe.
So bleibt es die Aufgabe von jedem einzelnen Mitbürger zu handeln, wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sind.