Jugendamt
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle Abwicklung der Leistungen der Jugendhilfe zuständig. Zur Einleitung einer Jugendhilfemaßnahme muss zuerst die Zuständigkeit und der Bedarf geprüft werden. Die Bedarfsermittlung zu den erzieherischen und sozialpädagogischen Leistungen erfolgt u.a. durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes.