Heimaufsicht
Überwachung von stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Im Landkreis Freudenstadt gibt es 36 Heime im Sinne des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG).
Darunter fallen Einrichtungen wie z. B. Altenheime, Altenpflegeheime, Heime für psychisch kranke Menschen und Heime für Menschen mit Behinderungen.
Weitere, umfassende Informationen zum Thema Pflege sowie eine Broschüre über die stationären Pflegeeinrichtungen, Betreuten Seniorenwohnungen und Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Freudenstadt erhalten Sie unter folgendem Link:
Pflegestützpunkt. Die Broschüre ist ebenfalls bei der Bürger-Info des Landratsamtes erhältlich.