Heimaufsicht
Die Heimaufsicht nimmt folgende Aufgaben war:
- Beratung von Heimbewohnern, sowie Heimbeiräten und Heimfürsprechern über ihre Rechte und Pflichten
- Beratung von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Heime und Rechte und Pflichten der Heimträger und Heimbewohner
- Beratung auf Antrag von Personen und Träger bei der Planung und dem Betrieb der Heime
- Mitwirkung bei der Baugenehmigung für neue Heime
- Überprüfung der Heime
Die Hauptaufgabe der Heimaufsichtsbehörde besteht darin, mindestens einmal jährlich, eine Überprüfung in jedem Heim durchzuführen. Dabei werden die baulichen Gegebenheiten, der Pflegebereich, die Personalausstattung, die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, die Hygiene im Haus, die soziale Betreuung der Heimbewohner und vieles mehr kontrolliert. Die Heime werden jedoch nicht nur überprüft, sondern über Verbesserungen informiert und über die Abstellung von Mängeln beraten.
Bei eingehenden Beschwerden über Heimeinrichtungen werden diese zeitnah überprüft und aufgefordert die festgestellten Mängel zu beheben. Die Heimaufsicht ist ebenfalls Ansprechpartner für Beschwerden über Heime im Landkreis Freudenstadt. Die Beschwerden werden nach Wunsch anonym behandelt. Eine Broschüre über die Heime, Betreute Seniorenwohnungen und Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Freudenstadt erhalten Sie bei der Bürger-Info des Landratsamtes oder auch in digitaler Form unter der Rubrik Formular und Merkblätter.