Naturschutz
Natur und Landschaft schützen und pflegen
Das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, die Landschaft als Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen zu schützen, zu pflegen, zu gestalten und zu entwickeln. Hierbei spielt die Erhaltung und Wiederherstellung von intakten Lebensräumen für die frei lebende Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere für vom Aussterben bedrohte Arten, eine wichtige Rolle.
Dazu gehört es, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit unserer Heimat auch für nachfolgende Generationen zu bewahren. Sind Teile einer Landschaft oder Einzelgebilde besonders wertvoll, so können Schutzgebiete ausgewiesen werden.