Gewerbeaufsicht
Immissionsschutz und Arbeitsschutz bei Gewerbebetrieben
Das Sachgebiet Gewerbeaufsicht im Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft ist zuständig für Immissionsschutz und Arbeitsschutz bei Gewerbebetrieben. Die Gewerbeaufsicht wird als technische Fachbehörde in allen Genehmigungs- und sonstigen Verwaltungsverfahren mit umweltrelevanten Problemen zur fachlichen Bewertung der oft komplizierten technischen Sachverhalte herangezogen.
Im Arbeitsschutz erteilt die Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt Bescheide und verhängt gegebenenfalls Sanktionen. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen.
Einen direkten Zugriff auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen in den Bereichen Immissionsschutz und Arbeitsschutz erhalten Sie über die Internetseiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch Vordrucke für verschiedene Anträge und Anzeigen.
Trotz bestehender Auflagen für Industrie- und Gewerbebetriebe kann es mitunter zu Belästigungen von Anwohnern kommen. Wer sich gestört fühlt, kann die Gewerbeaufsicht einschalten. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermitteln den Verursacher und suchen mit diesem gemeinsam nach einer Lösung des Problems.
- Heizöllagerung / wassergefährdende Stoffe
- Einrichtung einer Baustelle ankündigen
- Sprengungen anzeigen
- Feuerwerk
- Lärmbelästigungen durch Industrie- und Gewerbebetrieben
- Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke) (PDF,753 KB)
- Anzeige für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien