Lärmbelästigungen
Orientierende Messungen
Die Gewerbeaufsicht kann durch orientierende Messungen überprüfen, ob die Lärmimmissionen aus Industrie- und Gewerbebetrieben die zulässigen Grenzwerte einhalten. Gegebenenfalls wird dann dem Verursacher die Vorlage eines Sachverständigengutachtens auferlegt, auf dessen Grundlage Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Neben Industrie- und Gewerbelärm wird auch "Nachbarschaftslärm" als Ursache für Lärmbelästigungen genannt. Zuständiger Ansprechpartner hier ist allerdings das jeweilige Bürgermeisteramt als Ortspolizeibehörde bzw., außerhalb der Dienstzeiten, die Polizei.
Weitere Informationen über Lärmarten, Lärmschutz und Lärmwirkungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)