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Sachgebiet Hoheit, Forstrecht und Innere Organisation
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Wir sind zuständig für die Forsthoheit und Forstorganisation und somit ihre Ansprechpartner bei der Genehmigung organisierter Veranstaltungen im Wald, bei Waldumwandlungsverfahren und in allen anderen rechtlichen Bereichen nach dem Landeswaldgesetz. Wir werden als Träger öffentlicher Belange (TöB) bei verschiedenen Verfahren angehört. Des Weiteren sind wir zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisforstamtes, Aus- und Fortbildungen, Arbeitssicherheit im Wald, die forstlichen Gutachten (FoGu), Personalangelegenheiten des Kreisforstamtes und die forstlichen IuK-Fachanwendungen.
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