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Heimaufsicht
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Überwachung von stationären Einrichtungen
Die Heimaufsicht ist für die Beratung und Prüfung der stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen im Landkreis Freudenstadt im Sinne des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG) zuständig.
Die Qualität der stationären Einrichtungen wird durch die Heimaufsicht bei wiederkehrenden, unangekündigten Regelprüfungen begutachtet. Diese Prüfungen dienen außerdem dem Schutz und der Wahrung der Interessen und Bedürfnissen von pflegebedürftigen oder behinderten Bewohnerinnen und Bewohnern in diesen Einrichtungen. Dabei werden u. a. die baulichen Gegebenheiten, der Pflegebereich, die Personalausstattung, die Versorgung und die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner kontrolliert. Die Überprüfung der Hygiene und des Infektionsschutzes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.
Die Heimaufsicht ist außerdem Ansprechpartner für Beschwerden über stationäre Einrichtungen.