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Gesundheitsamt
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Das Gesundheitsamt nimmt die im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG) genannten Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere Infektionsschutz, Umwelthygiene, Trink- und Badewasserhygiene und die hygienische Überwachung bestimmter Einrichtungen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Schulgesundheits- und Jugendzahnpflege, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Prävention und Gesundheitsförderung, Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie die Mitwirkung bei der Heimaufsicht und der Lebensmittelhygiene. Das Gesundheitsamt nimmt amtsärztliche Untersuchungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen vor.