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Gesundheitsamt
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Das Gesundheitsamt nimmt die im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG) genannten Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere Infektionsschutz, Umwelthygiene, Trink- und Badewasserhygiene und die hygienische Überwachung bestimmter Einrichtungen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Schulgesundheits- und Jugendzahnpflege, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Prävention und Gesundheitserziehung, Aidsberatung sowie die Mitwirkung bei der Heimaufsicht und der Lebensmittelhygiene. Das Gesundheitsamt nimmt amtsärztliche Untersuchungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen vor.
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N. N.