Behördenwegweiser
Erster Landesbeamter
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Der Erste Landesbeamte ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Landrats in der Leitung des Landratsamts als Behörde des Landkreises und als staatliche untere Verwaltungsbehörde. Er ist Beamter des Landes Baden-Württemberg und wird vom Land im Benehmen mit dem Landrat bestellt.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Reinhard Geiser
Erster Landesbeamter | Dezernatsleitung