Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung
Widerspruchsbehörde
Ist eine Bürgerin oder ein Bürger mit einer Abgabenveranlagung oder sonstigen Entscheidung der Gemeinde im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten nicht einverstanden, entscheidet das Landratsamt über den erhobenen Widerspruch.