Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung
Überörtliche Prüfung
Alle 3 Jahre wird auszugsweise die gesamte Aufgabenerfüllung der Gemeinden geprüft. Diese Prüfung ist der "Rechnungshof" auf kommunaler Ebene.
Für Gemeinden über 4.000 Einwohner macht dies die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), bei Gemeinden unter 4.000 Einwohner das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt. Im Landkreis Freudenstadt haben wir 6 Gemeinden unter 4.000 Einwohner.