Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung
Öffentliche Zuschüsse
Bei vielen Zuschussprogrammen des Landes muss das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt durch Prüfung und Abgabe einer Stellungnahme mitwirken, z. B. bei:
- Abwasser- / Wasserversorgungsmaßnahmen
- Ausgleichstockanträgen
- Breitbandinfrastruktur
- Denkmalsanierungen
- Naturschutzmaßnahmen
- Schulhausbauten
- Stadtsanierungsmaßnahmen
- Straßenbaumaßnahmen
- Schaffung touristischer Infrastruktur
- LEADER-Projekte
Feuerwehrzuwendungen
Bei Feuerwehrzuwendungen ist das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Bewilligungsbehörde und berechnet und zahlt die Landes- und Kreiszuwendungen selbst aus.
Zuwendungen können von den Städten und Gemeinden z. B. für Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge und Alarmierungseinrichtungen beantragt werden.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.