Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung
Oberste Dienstbehörde der Bürgermeister
Da Bürgermeister der Gemeinden keine oberste Dienstbehörde haben, die Fahrtkosten und Nebentätigkeiten genehmigen, Jubiläumsdienstalter festsetzen etc. wird diese Aufgabe vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde ausgeübt.