Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung
Kreiswahlleiter
Die Aufgaben eines Kreiswahlleiters (Bildung Kreiswahlausschuss, Zulassung Wahlvorschläge, Überwachung Wahlhandlung, Feststellung Kreiswahlergebnis, Prüfung Ergebnisermittlung) bei der Durchführung von Europa- und Landtagswahlen werden vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen.
Gleichfalls die notwendigen Arbeiten zur Durchführung der Kreistagswahlen, Volksabstimmung sowie die Prüfung der Kommunalwahlen (Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bürgermeister).