Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung
Kommunalabgaben
Kalkulationen und Satzungen der zu erhebenden Abgaben werden geprüft und die Gemeinde bei satzungsrechtlichen Regelungen, aber auch in Einzelfragen der Veranlagung beraten.
Kalkulationen und Satzungen der zu erhebenden Abgaben werden geprüft und die Gemeinde bei satzungsrechtlichen Regelungen, aber auch in Einzelfragen der Veranlagung beraten.
Zuständig für:
Alpirsbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn
Zuständig für:
Grömbach, Pfalzgrafenweiler, Seewald, Wörnersberg
Stabsstellenleitung | Sachgebietsleitung
Zuständig für:
Dornstetten, Empfingen, Eutingen i. G.
Zuständig für:
Glatten, Loßburg, Schopfloch, Waldachtal