Jugendamt
Erzieherische Hilfen sowie Beratung bei Erziehungsfragen, Trennung, Scheidung und Umgängen
Die Aufgaben des Sozialen Dienstes orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe, wonach alle junge Menschen und benachteiligte Personen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden sollen. Das Leistungsspektrum der Unterstützungsmaßnahmen orientiert sich dabei am Sozialgesetzbuch VIII.
Die Hilfeplanung orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Kinder, Jugendlichen, Eltern und Familien. Die Bedarfsermittlung zu den erzieherischen und sozialpädagogischen Leistungen erfolgt dabei durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes in engem Austausch mit allen Akteuren.