Trink- und Badewasser, Badegewässer

Trinkwasser

Wasserqualität

Trinkwasser ist als wichtigstes Nahrungsmittel unersetzlich. Es muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasseranlage (UsI) hat hierfür Sorge zu tragen. Gemäß der Trinkwasserverordnung überwacht das Gesundheitsamt die Trinkwasserqualität.

Anzeigepflicht

Der UsI einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmten routinemäßigen Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde nachzukommen. Diese betreffen die Errichtung, die Inbetriebnahme, bauliche und betriebstechnische Änderungen sowie mögliche Eigentümerwechsel.

Legionellen

Legionellen sind Bakterien, welche im Wasser auftreten und in vermehrter Form ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Das Wachstum der Legionellen ist temperaturabhängig, sodass diese sich vor allem bei einer Temperatur zwischen 25 °C - 45 °C stark vermehren, während sie bei einer Temperatur ab 60°C absterben. Ein besonderes Risiko zur Legionellenvermehrung besteht vor allem in Warmwasserspeichern mit großem Volumen, wie sie oft in Wohnanlagen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Hotels, Bädern, etc. vorhanden sind. Auch in alten Gebäuden gibt es teilweise überdimensionierte Warmwasserspeicher und Leitungen. Ebenso problematisch sind lange Leitungen, in denen es zu Temperaturverlusten kommen kann, sowie Stagnationslinien oder selten genutzt Armaturen.

Um eine Legionellenkontamination zu vermeiden sind regelmäßige Kontrollen erforderlich. Solche Orientierende Untersuchungen haben grundsätzlich jährlich bei Trinkwasseranlagen zu erfolgen, welche Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet oder die Wasserversorgungsanlage Duschen oder eine andere Einrichtung enthält, in denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt. Mit „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“ ist eine Anlage gemeint, mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtig wird. Entsprechende Anlagen in Ein-Zweifamilienhäusern zählen nicht als Großanlage zur Trinkwassererwärmung.

Öffentliche Einrichtungen, welche für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis Trinkwasser bereitstellen, können auf Antrag alle drei Jahre eine Kontrolle durchführen lassen.
Bei gewerblichen Objekten, welche im Rahmen einer Vermietung oder weiterer Gewinnerzielungsabsichten Trinkwasser bereitstellen, ist alle drei Jahre eine Eigenkontrolle durchzuführen.

Die orientierende Untersuchung muss gemäß der Trinkwasserverordnung, UBA-Empfehlung und dem DVGW-Arbeitsblatt W551 erfolgen.

Eine generelle Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht immer dann, wenn der technische Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml Wasser überschritten worden ist.

Die Probennahme muss wie die Analyse selbst von einem für Trinkwasseruntersuchungen akkreditierten Labor durchgeführt werden.

Liste der Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 Satz 4 Trinkwasserverordnung (PDF,469 KB)

Zisternenwasser

Zisternen- bzw. Brauchwasser ist Wasser das keine Trinkwasserqualität hat und muss nach § 13 Abs. 4 TrinkwVO angezeigt werden. Um einer Vermischung des Trinkwassers mit dem Brauchwasser zu vermeiden, hat der UsI sicherzustellen, dass getrennte Wasserleitungen verwendet werden.

Anzeige Nutzung einer Anlage ohne Trinkwasserqualität, nach § 13 Abs. 4 TrinkwV (PDF,179 KB)

Badewasser (Schwimmbäder)

In den öffentlichen Bädern werden vom Gesundheitsamt zum einen die hygienische Qualität des Wassers sowie auch die Funktion der Wasseraufbereitungsanlage und die allgemeine Hygiene der sanitären Einrichtungen kontrolliert. Hierfür werden vor Ort Messungen durchgeführt sowie Wasserproben entnommen.

Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung (PDF,894 KB)

Badegewässer

Mit dem Stausee Erzgrube (Vorsperre) besitzt der Landkreis Freudenstadt einen beliebten und überregional bekannten Badesee. Seine Badewasserqualität wird vom Gesundheitsamt Freudenstadt überwacht. Eine Übersicht über die Wasserqualität des Stausees finden Sie hier: Steckbrief Erzgrube.

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bietet eine interaktive Karte der überwachten Badeseen in Baden-Württemberg mit Angaben der Wasserqualität an.

Hier kommen Sie zur Badegewässerverordnung.