Amtsärztliche Untersuchungen, Bescheinigungen, Zeugnisse
Das Gesundheitsamt Freudenstadt führt amtsärztliche Untersuchungen durch, soweit es gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Zeit: | Nach Vereinbarung. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Die Untersuchungsaufforderung der Behörde oder der Dienststelle muss vor dem Untersuchungstermin vorgelegt werden. |
Sie müssen mitbringen: | Personalausweis oder Reisepass; ärztliche Unterlagen wie Bescheinigungen, Befundberichte, Stellungnahmen; falls erforderlich, auch einen Dolmetscher. |
Kosten: | Untersuchungen im Auftrag des Dienstherrn, des Sozialhilfeträgers oder des Kommunalverbandes Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sind in der Regel kostenfrei. Die Kosten für gebührenpflichtige Untersuchungen können Sie bei der Anmeldung erfragen. |
Datenschutz: | DSGVO-Art 13 (PDF,89 KB) DSGVO-Art 14 (PDF,89 KB) |
Untersuchungen nach dem Beamtenrecht und für die Beihilfe
Seit dem 01.07.2016 werden Untersuchungen nach dem Beamtenrecht (z.B. Dienstfähigkeit, Dienstunfälle) oder für die Beihilfe (z.B. Kuren, Beihilfefähigkeit) für Beamte und Beihilfeberechtigte, die im Kreis Freudenstadt wohnen, vom Gesundheitsamt Karlsruhe durchgeführt.
Untersuchung von Beamtenanwärtern; Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit
Seit dem 01.07.2016 wird die ärztliche Untersuchung und die Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte durchgeführt.
Zu den Informationen sowie einer Liste von Ärzten und Untersuchungsstellen
Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit nach der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) sowie nach den Satzungen anderer Hochschulen werden ebenfalls von diesen Stellen durchgeführt.
Hinweis: Die angeführten Links stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Inhalte der Links übernimmt das Gesundheitsamt Freudenstadt keine Verantwortung.