Heim-/Unterkunftsverwaltung für Geflüchtete
Dienstleistungen und Lebenslagen
Gemäß dem Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) weist das Land dem Landkreis Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, zu. Die Untere Aufnahmebehörde bringt diese Personen öffentlich-rechtlich in den Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises unter.
Als Teil der Unteren Aufnahmebehörde hat die Heimverwaltung den Auftrag der Leitung dieser Unterkünfte.
Unsere Aufgaben
- Unterbringung von Geflüchteten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
- Kontrolle der Einhaltung der Nutzugsordnung
- Belegungsplanung und Kapazitätsbedarfsermittlung in Zusammenarbeit mit Zentraler Steuerung und Belegungsmanagement
- Planung und Organisation von Zuweisungen, interner Umzüge und Verlegungen
- Vor- und Nachbereitung von Zimmern
- Einteilung und Organisation der Hilfsdienste nach § 5 AsylbLG
- soziales Bewohnermanagement unter der Herausforderung, dass Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen nebeneinander auf engem Raum untergebracht sind
- An- und Abmeldungen bei den jeweiligen Einwohnermeldeämtern
- Gebäudeerhaltung in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement und den Hausmeistern
- Terminierung und Durchführung von Kontrollen jeglicher Art
- Kontakt und Ansprechpartner vor Ort für Ämter, öffentliche Einrichtungen und Ehrenamt
- Unterstützung und Zuarbeit für die AsylbLG-Sachbearbeitung
Leben in Deutschland - Videoprojekt
Diese kurzen Videos kommen ohne Sprache aus und sollen den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte Regeln und Verhaltensweisen erklären. Sie enthalten zum Beispiel Tipps zur Mülltrennung und zum Energiesparen. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem Internationalen Bund und dem Landratsamt. Die Schauspieler/-innen waren Mitarbeitende des Landratsamtes und Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte.
Videos: