Ausländerbehörde
Aktuelles
Termine in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Freudenstadt sind nur mit vorheriger Vereinbarung möglich. Terminanfragen sind vorzugsweise per E-Mail an folgende E-Mailadresse zu schicken: Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de
Bitte geben Sie in der E-Mail unbedingt folgende Daten an:
- Anliegen / Grund für den Termin
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer für Rückfragen
- verfügbare Zeiten für eine Terminvereinbarung
Sie erhalten dann einen Termin zugeschickt.
Alternativ können Termine auch online gebucht werden. Über den folgenden Link gelangen Sie zur Online Terminvergabe: https://termine-reservieren.de/termine/lra-freudenstadt/
Außerdem kann telefonisch ein Termin vereinbart werden. Bevorzugt wird jedoch eine Terminanfrage per E-Mail oder online.
Dienstleistungen und Lebenslagen
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger/-innen eines Landes der europäischen Union sind. Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger/-innen und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort.
Bei den Verwaltungsgemeinschaften Freudenstadt und Horb am Neckar sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.