Regionaler Artenschutz und Experten vor Ort

Artenschutzprojekte

Im Landkreis Freudenstadt gibt es zahlreiche Artenschutzprojekte. So werden streng und besonders geschützte Arten in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und kompetenten Experten vor Ort betreut. Die Naturschutzbehörde schließt auch Pflegeverträge mit Landwirten ab, die z.B. besondere Bewirtschaftungsformen zum Schutz der vorkommenden Arten einhalten müssen. In folgenden Bereichen gibt es ausgebildete Ansprechpartner für Sie:

Fachberater für Wespen- und Hornissenfragen

Für Fragen rund um diese Insekten hat der Landkreis ein informatives Merkblatt erstellt, in dem Sie alles Notwendige zum Thema erfahren können. Auch sind dort alle haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpartner für Sie aufgelistet.
Download Merkblatt Wespen und Hornissen (PDF,482 KB)

Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz

Auch für unsere nachtaktiven Fledermäuse stehen echte Experten zur Verfügung. Sie kennen alle Arten und Vorkommen im Landkreis. Sollten Sie z.B. in Ihrem Haus auf Fledermäuse stoßen, sind wir für Ihre Hinweise dankbar. Mit einem BAT-Detektor können wir sogar die Ultraschall-Signale der Tiere bei Ihnen orten. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz konnten inzwischen einige Projekte verwirklicht werden, z.B. die Sicherung von Höhlen und mehrere Fledermauskastenprojekte mit anschließendem Monitoring durch die Fachleute.

Amphibienschutz

Nennenswert ist auch die Zusammenarbeit mit den Amphibienhelfern im Landkreis. In immerhin jährlich ca. 650 Einsatzstunden auf 15 Wanderstrecken wurden nachweislich über 15000 Frösche, Kröten, Molche und Salamander gezählt und vor Ort dafür gesorgt, dass diese Tierarten trotz dem "Hindernis Straße" eine Chance haben, ihre angestammten Laichplätze zur erreichen. Wir freuen uns, wenn Sie sich auch als Helfer bei uns melden. Gerne vermitteln wir Sie in die nächstgelegene Sammelgruppe. Dort werden Sie mitgenommen und in das Thema eingeführt. Das Regierungspräsidium unterstützt die ehrenamtliche Arbeit mit einer Aufwandsentschädigung und einem Fahrtkostenzuschuss.