„Vorabbekanntmachungen nach Art. 7 Abs 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a PBefG“ der Linien 100 und 200
Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt, öffentliche Dienstleistungsaufträge über öffentliche Personenverkehrsdienste zu erteilen. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste ab 01.05.2025 auf folgenden Linien:
- Linie 100: Freudenstadt - Ruhestein
- Linie 200: Baiersbronn - Ruhestein
Weitere Informationen finden Sie in den Vorabbekanntmachungen im EU-Amtsblatt sowie dem jeweiligen ergänzenden Dokument.
Ergänzendes Dokument zur Linie 100:
Ergänzendes Dokument zur Linie 200:
Corporate Design Regiobusse: