Leistungen

Biberberatung

Immer mehr Biber kehren in ihre angestammten Lebensräume zurück, so auch in den Landkreis Freudenstadt. Biber und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind streng geschützt. Das heißt, auch Biberbaue und Biberdämme dürfen nicht zerstört werden.

Durch ihre Gestaltungskraft entlang von Gewässern schaffen die Tiere einerseits ein Mosaik an neuen Lebensräumen und wirken damit als Motor für die Artenvielfalt. Andererseits kann es durch Grabe-, Nage, Fäll- und Bautätigkeiten von Bibern zu Konflikten auf vom Menschen genutzten Flächen kommen.

Im Landkreis sind mehrere Personen als ehrenamtliche Biberberater bestellt, die neben dem Wildtierbeauftragten, der Bevölkerung bei Fragen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, Wissen über diese faszinierende Tierart zu mehren sowie schnelle Hilfe bei Konflikten anbieten zu können.

Wenden Sie sich bei Fragen, Totfunden oder Konfliktfällen mit Bibern bitte umgehend an die zuständigen ehrenamtlichen Biberberater oder den Wildtierbeauftragten.

Zuständige Stelle

Wildtierbeauftragter und ehrenamtlicher Biberberater

Wildtierbeauftragter [Landratsamt Freudenstadt]

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie melden sich telefonisch oder per Mail beim Wildtierbeauftragten oder einem ehrenamtlichen Biberberater und erhalten dort eine Fachberatung zum Umgang mit Bibern.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Angaben zum Ort der Biberproblematik

Kosten

keine

Hinweise

Die Beratung findest meist vor Ort, in einfachen Fällen auch telefonisch oder per Mail statt.

Freigabevermerk

20.02.2025 Landratsamt Freudenstadt