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Biberberatung
Immer mehr Biber kehren in ihre angestammten Lebensräume zurück, so auch in den Landkreis Freudenstadt. Biber und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind streng geschützt. Das heißt, auch Biberbaue und Biberdämme dürfen nicht zerstört werden.
Durch ihre Gestaltungskraft entlang von Gewässern schaffen die Tiere einerseits ein Mosaik an neuen Lebensräumen und wirken damit als Motor für die Artenvielfalt. Andererseits kann es durch Grabe-, Nage, Fäll- und Bautätigkeiten von Bibern zu Konflikten auf vom Menschen genutzten Flächen kommen.
Im Landkreis sind mehrere Personen als ehrenamtliche Biberberater bestellt, die neben dem Wildtierbeauftragten, der Bevölkerung bei Fragen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, Wissen über diese faszinierende Tierart zu mehren sowie schnelle Hilfe bei Konflikten anbieten zu können.
Wenden Sie sich bei Fragen, Totfunden oder Konfliktfällen mit Bibern bitte umgehend an die zuständigen ehrenamtlichen Biberberater oder den Wildtierbeauftragten.
Zuständige Stelle
Wildtierbeauftragter und ehrenamtlicher Biberberater
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie melden sich telefonisch oder per Mail beim Wildtierbeauftragten oder einem ehrenamtlichen Biberberater und erhalten dort eine Fachberatung zum Umgang mit Bibern.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Angaben zum Ort der Biberproblematik
Kosten
keine
Hinweise
Die Beratung findest meist vor Ort, in einfachen Fällen auch telefonisch oder per Mail statt.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
20.02.2025 Landratsamt Freudenstadt