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Beratung zu Wildtieren
Wildtiere entdecken zunehmend Städte und Dörfer als Lebensraum. Wenn Sie Fragen rund um die Themen Wildtiere, Jagd oder zum Umgang mit Wildtieren haben, können Sie sich gerne an Ihren Wildtierbeauftragten wenden. Der Wildtierbeauftragte informiert Sie über Ihre neuen Nachbarn und kann Ihnen Tipps für ein friedliches Nebeneinander geben.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie melden sich telefonisch oder per Mail beim Wildtierbeauftragten und erhalten dort eine Fachberatung zum Umgang mit Wildtieren.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Angaben zum Ort der Wildtierproblematik
Kosten
keine
Hinweise
Die Beratung findet telefonisch, per Mail oder in schwierigen Fällen auch vor Ort statt.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 61 Jagd-und Wildtiermanagementgesetz BW (JWMG) (Fachberatung)
- § 5 Jagd-und Wildtiermanagementgesetz BW (JWMG) (Wildtiermanagement, Jagd und Hege)
Freigabevermerk
20.02.2025 Landratsamt Freudenstadt