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Infektionsschutz Informationen für Ärzte
Formulare für Meldungen nach dem IfSG
Auf den Seiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Baden-Württemberg gibt es Meldeformulare nach §6 und §7 IfSG zum Herunterladen.
Meldungen nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Schicken Sie Meldungen nach dem IfSG bitte an gafds@kreis-fds.de oder an die Fax-Nr. 07441 920.4199 (auch außerhalb der regulären Dienstzeiten des Gesundheitsamtes).
Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Würrtemberg
Auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg finden sich zahlreiche Informationen zu dessen Aufgaben sowie zu weiteren Themen mit gesundheitlicher Bedeutung (Infektionsschutz, Umweltmedizin, Impfen, Hygiene, Begutachtungen, Suchtberatung, Gesundheitsdaten und noch viele andere).
Hinweis: Die angeführten Links stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Inhalte der Links übernimmt das Gesundheitsamt Freudenstadt keine Verantwortung.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keiner
Fristen
sofortige Meldepflicht
Erforderliche Unterlagen
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
22.04.2025 - Landratsamt Freudenstadt