Dreiwöchige Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Horb und Isenburg sowie der Ortsverbindungstraße zwischen Isenburg und Betra

Vom 28. Oktober bis zum 16. November wird die Kreisstraße 4764 zwischen Horb und Isenburg sowie die Ortsverbindungsstraße von Isenburg (hinter dem Forellengasthof Waldeck) nach Betra voll gesperrt werden. Grund für die Sperrungen sind aufwändige Verkehrssicherungs- und Holzerntearbeiten im Stadtwald Horb.

Die Zufahrt zum Parkhaus in Horb bleibt grundsätzlich frei, da die eigentlichen Arbeiten erst hinter dem Parkhaus beginnen. Es kann allerdings zu temporären Sperrungen bereits kurz vor der Neuapostolischen Kirche kommen, da hier ebenfalls verkehrsgefährdende Bäume entfernt werden müssen. Der genaue Termin hierfür steht noch nicht fest. Da in diesem Zeitraum (Herbstferien) das Parkdeck 3 bis 5 des Parkhauses sowieso gesperrt ist, dürfte die Einfahrt ins Parkhaus von der Isenburger Straße her nicht erforderlich sein.

Die Zufahrt zum Gasthaus Waldeck sowie zur Tierkörperbeseitigungsanlage von Isenburg her bleibt über die gesamte Sperrungszeit uneingeschränkt gewährleistet.
In der ersten Sperrungswoche (Herbstferien) bis einschließlich Montag, 4. November bleiben die Straßen auch über Nacht vollständig gesperrt. Am Montag, 4. November ab 17 Uhr werden die Straßen für den Berufsverkehr geöffnet. Ab Dienstag, 5. November werden die Straßen jeweils ab 7:30 Uhr bis 17 Uhr voll gesperrt, sodass die Durchfahrt über die Nacht möglich ist. Am Sonntag, 10. November wird nicht gearbeitet, wodurch die Straßen den ganzen Sonntag bis Montag (11. November) um 7:30 Uhr offenbleiben.

Die Arbeiten werden von zwei Arbeitsgruppen mit mehreren Maschinen umgesetzt. Die Sperrungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger und Radfahrer. Die Sperrschilder müssen beachtet werden, es herrscht im gesamten Bereich Lebensgefahr!

Die Wälder der Stadt Horb entlang von Straßen werden regelmäßig auf die Verkehrssicherheit geprüft, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Bäume, die teilweise oder vollständig abgestorben sind stellen eine Gefahr dar und müssen deshalb gefällt werden. In größeren Abständen von fünf bis zehn Jahren werden zusätzlich Einzelbäume entnommen, um bspw. die natürliche Verjüngung und deren gute Entwicklung in diesen Waldbereichen sicherzustellen oder um Wuchsraum für andere Bäume zu schaffen, damit sich stabile Waldbestände entwickeln.

Das Kreisforstamt Freudenstadt – Außenstelle Horb steht unter 07441 920-3202 für Fragen zur Verfügung. Das Kreisforstamt bittet dringend um Beachtung der Sperrungen und bedankt sich für das Verständnis.