Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Sachgebiet Lebensmittelüberwachung
Aufgaben
- Betriebskontrollen zur Überwachung der Einhaltung lebensmittelhygienischer Vorschriften
- Anordnen von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie strafrechtlicher Verfahren
- Probennahme von Lebensmitteln, Bedarfsgegenstände und Kosmetika
- Umsetzung von Schnellwarnungen und Rückrufaktionen
- Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
- Beratung und Information zu Neu- und Umbauten, Eigenkontrollmaßnahmen und HACCP-Konzepten, sowie Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren.
- Erfassung von Kontrolldaten
Im Landkreis Freudenstadt sind aktuell 4000 kontrollpflichtige Betriebe gemeldet, davon 860 Gaststätten und Pensionen sowie 203 Küchen und Kantinen.
Die Betriebe werden risikoorientiert in der Regel einmal pro Jahr unangemeldet kontrolliert.
Desweiteren werden Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandproben sowie Anlassproben als auch Verdachtsproben und im Krankheitsfall auch Vergleichsproben entnommen, welche von den zuständigen Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter entsprechend auf ihren einwandfreien Zustand und Rechtskonformität hin untersucht werden.
Zuständigkeit
Übersicht zu den Dienstbezirken der Lebensmittelkontrolleure