Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Sachgebiet Fleischhygiene
Aufgaben
- Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Geflügelfleischuntersuchung im Landkreis Freudenstadt
- Entnahme von Proben (TSE, Trichinenproben, Rückstandskontrollproben) im Schlachthof als auch im Ursprungsbestand
- Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen und erlegtem Schwarzwild
- Gebühren und Entgeltabrechnungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der Hygieneüberwachung
- Überwachung und Kontrolle der zugelassenen Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe (Metzgereien, Direktvermarkter, Gemeindeschlachthäuser
Das Sachgebiet der Fleischhygiene umfasst die Hygieneüberwachung aller Betriebe, die Fleisch gewinnen, zerlegen und verarbeiten sowie die Untersuchung des gewonnenen Fleisches.
Ihm unterliegen alle Schlachtstätten bzw. in Form von Gemeindeschlachthäusern und Wildkammern bis hin zur verarbeitenden Metzgerei.
Die Überwachung und Kontrolle findet durch Amtstierärzte, amtliche Tierärzte und Fachassistenten statt.
Die Zuständigkeit des Überwachungspersonals ist in Bezirke und in Trichinenuntersuchungsstellen eingeteilt.
Dienstbezirke Überwachungspersonal
Antragsformulare
- Informationen zur Lebensmittelsicherheit für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen. (Anh. II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 VO (EG) 853/2002) (PDF,448 KB)
- Antrag für die Amtliche Beauftragung zur Probenentnahme für die Fleischuntersuchung auf Trichinen (§ 6 Abs. 2 Tier-LMÜV) (DOCX,41 KB)
- Antrag Radioaktivitätsmessung für Jäger (PDF,29 KB)
- Antrag auf Schadensausgleich für Jäger (PDF,229 KB)
Merkblätter
Datenschutzhinweise
Hier nicht aufgeführte Anträge, Formulare und Bestandsregister-Vordrucke erhalten Sie im Sekretariat des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes unter der Telefonnummer 07441 920-4209.