Stabsstelle Mobilität und Nachhaltigkeit
Mit Schülerbeförderung
Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg Aufgabenträger für den Busverkehr im Kreisgebiet.
Er sorgt dafür, dass unter Berücksichtigung einer entsprechenden Nahverkehrsplanung eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen sichergestellt ist.
Mit dem Ziel den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises eine Mobilitätsgarantie anbieten zu können, testet der Landkreis aktuell in Freudenstadt, Baiersbronn, Dornstetten, Grömbach, Loßburg und Pfalzgrafenweiler sowie im Gebiet Horb a.N., Eutingen i.G. und Empfingen das ÖPNV-Taxi.
Für weitere Informationen zu diesem innovativen und bisher einmaligen Ansatz klicken Sie bitte auf das nachfolgende Bild: