Örtliche Prüfung
VOB-Prüfstelle
Die Gemeinden und der Landkreis müssen bei Bauaufträgen die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) anwenden. Sofern es bei der Ausschreibung, Vergabe oder Ausführung zwischen Gemeinde und Bieter bzw. Auftragnehmer zu Streitigkeiten kommt, hat das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe einer vorgerichtlichen Prüfstelle.
Die Landkreisverwaltung wird bei allen Ausschreibungsverfahren beraten.