Jugendamt
Adoption
Bei einer Adoption wird ein rechtliches, nicht auf biologischer Abstammung beruhendes Eltern-Kind-Verhältnis gegründet. Dabei wird die verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern des Kindes aufgelöst und ein neues Verwandtschaftsverhältnis zu den sozialen Eltern rechtlich, mit allen Rechten und Pflichten, besiegelt.