Veranstaltungen im Straßenbereich

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen (diese wird dann laut Straßenverkehrs-Ordnung "mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen"), benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.

Die benötigte Erlaubnis kommt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen und Märkte in Frage.

Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung (Sicherheits-, Umweltschutzmaßnahmen). Es wird daher empfohlen, die Details – welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können – vorher mit uns zu besprechen.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen anderweitig über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.

Zuständige Stellen

Alpirsbach
Baiersbronn
Loßburg
für Gemeindestraßen: die jeweilige Gemeindeverwaltung
für alle anderen Straßen: Landratsamt Freudenstadt
Dornstetten
Glatten
Grömbach
Pfalzgrafenweiler
Schopfloch
Waldachtal
Wörnersberg
Landratsamt Freudenstadt
Freudenstadt
Bad Rippoldsau
Seewald
Stadtverwaltung Freudenstadt
Horb a.N.
Empfingen
Eutingen i.G
Stadtverwaltung Horb a. N.

Voraussetzung

Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn
  • die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
  • die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
  • ausreichender Versicherungsschutz besteht und
  • andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis kann schriftlich oder per Fax beantragt werden. Wir werden in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten, die dann in Bescheidform – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an den Veranstalter ergehen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte verwenden Sie das Antragsformular sowie die Veranstaltererklärung, die Sie per Post oder per Telefax bei uns einreichen können.

Wir benötigen auch einen Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz und Angaben über den Ablauf der Veranstaltung, sowie - je nach Veranstaltungsart - Teilnehmerlisten, Streckenpläne oder Terminpläne.

Dauer der Bearbeitung

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei Monate.

Gebühren und Kosten

Je nach Umfang der Veranstaltung liegen die Kosten beziehungsweise Gebühren zwischen 10,20 Euro und 2.301 Euro.

Rechtsgrundlage

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)