Veranstaltungen im Straßenbereich
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen (diese wird dann laut Straßenverkehrs-Ordnung "mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen"), benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.
Die benötigte Erlaubnis kommt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen und Märkte in Frage.
Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung (Sicherheits-, Umweltschutzmaßnahmen). Es wird daher empfohlen, die Details – welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können – vorher mit uns zu besprechen.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen anderweitig über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.
Zuständige Stellen
Alpirsbach Baiersbronn Loßburg |
für Gemeindestraßen: die jeweilige Gemeindeverwaltung für alle anderen Straßen: Landratsamt Freudenstadt |
Dornstetten Glatten Grömbach Pfalzgrafenweiler Schopfloch Waldachtal Wörnersberg |
Landratsamt Freudenstadt |
Freudenstadt Bad Rippoldsau Seewald |
Stadtverwaltung Freudenstadt |
Horb a.N. Empfingen Eutingen i.G |
Stadtverwaltung Horb a. N. |
Voraussetzung
- die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
- die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
- ausreichender Versicherungsschutz besteht und
- andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis kann schriftlich oder per Fax beantragt werden. Wir werden in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten, die dann in Bescheidform – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an den Veranstalter ergehen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte verwenden Sie das Antragsformular sowie die Veranstaltererklärung, die Sie per Post oder per Telefax bei uns einreichen können.
Wir benötigen auch einen Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz und Angaben über den Ablauf der Veranstaltung, sowie - je nach Veranstaltungsart - Teilnehmerlisten, Streckenpläne oder Terminpläne.
Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei Monate.
Gebühren und Kosten
Je nach Umfang der Veranstaltung liegen die Kosten beziehungsweise Gebühren zwischen 10,20 Euro und 2.301 Euro.
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)