Großraum- und Schwerlastverkehr
Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung beantragen
Wenn Sie am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilnehmen wollen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung überschreiten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.
Die Durchführung von Großraum- und Schwerlastverkehren – insbesondere bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen – bedarf sorgfältiger Planung. Wir empfehlen Ihnen daher, die Details – welche je nach Fahrzeugtyp stark differieren können – vorher mit uns zu besprechen.
Zuständige Stellen
Alpirsbach Baiersbronn Loßburg |
Landratsamt Freudenstadt |
Dornstetten Glatten Grömbach Pfalzgrafenweiler Schopfloch Waldachtal Wörnersberg |
Landratsamt Freudenstadt |
Freudenstadt Bad Rippoldsau Seewald |
Stadtverwaltung Freudenstadt |
Horb a.N. Empfingen Eutingen i.G |
Stadtverwaltung Horb a. N. |
Voraussetzung
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht in Frage kommt
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen
- eine unteilbare Ladung (bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen) befördert wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Eine beantragende Person, die nicht an diesem Verfahren teilnimmt, kann ihren Antrag durch Fax stellen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei Wochen.
Gebühren und Kosten
Je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis.
Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)