Arbeiten im Straßenraum

Antrag auf Straßensperrung

Für alle Arbeiten, die sich auf den Straßenraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dies gilt nicht nur für die Straße selbst, sondern auch für Geh- und Radwege. Auch die Aufstellung von Kränen, Gerüsten oder Container usw. im Straßenraum bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.

Zuständige Stellen:

Alpirsbach
Baiersbronn
Loßburg
für Gemeindestraßen: die jeweilige Gemeindeverwaltung
für alle anderen Straßen: Landratsamt Freudenstadt
Dornstetten
Glatten
Grömbach
Pfalzgrafenweiler
Schopfloch
Waldachtal
Wörnersberg
Landratsamt Freudenstadt
Freudenstadt
Bad Rippoldsau
Seewald
Stadtverwaltung Freudenstadt
Horb a.N.
Empfingen
Eutingen i.G
Stadtverwaltung Horb a. N.

Gebühren und Kosten

Mindestgebühr 45,00 € für einfach gelagerte Fälle.
Diese Gebühr erhöht sich bei Maßnahmen, die über 1 Monat dauern, größeren Bauvorhaben, erhöhtem Verwaltungsaufwand oder bei einer notwendigen zusätzlichen Besichtigung der Baustelle.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)