Arbeiten im Straßenraum
Antrag auf Straßensperrung
Für alle Arbeiten, die sich auf den Straßenraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dies gilt nicht nur für die Straße selbst, sondern auch für Geh- und Radwege. Auch die Aufstellung von Kränen, Gerüsten oder Container usw. im Straßenraum bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.
Zuständige Stellen:
Alpirsbach Baiersbronn Loßburg |
für Gemeindestraßen: die jeweilige Gemeindeverwaltung für alle anderen Straßen: Landratsamt Freudenstadt |
Dornstetten Glatten Grömbach Pfalzgrafenweiler Schopfloch Waldachtal Wörnersberg |
Landratsamt Freudenstadt |
Freudenstadt Bad Rippoldsau Seewald |
Stadtverwaltung Freudenstadt |
Horb a.N. Empfingen Eutingen i.G |
Stadtverwaltung Horb a. N. |
Gebühren und Kosten
Mindestgebühr 45,00 € für einfach gelagerte Fälle.
Diese Gebühr erhöht sich bei Maßnahmen, die über 1 Monat dauern, größeren Bauvorhaben, erhöhtem Verwaltungsaufwand oder bei einer notwendigen zusätzlichen Besichtigung der Baustelle.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)