Hinweise zum Umgang mit dem Wolf
Die Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg
Grundsätzlich stellen Wölfe keine Gefahr für den Menschen dar, da sie als vorsichtige Tiere eine direkte Begegnung mit dem Menschen meiden. Da sie Menschen bereits über große Distanzen wahrnehmen, ist eine Begegnung zwischen Mensch und Wolf daher auch in Wolfsgebieten eine Seltenheit. Falls es dennoch zu einer Begegnung zwischen Mensch und Wolf kommt, gilt wie bei anderen Wildtieren:
- begegnen Sie ihnen mit Respekt,
- halten Sie Abstand,
- gehen Sie nie auf die Tiere zu und bedrängen Sie diese nicht.
In der Regel ziehen sich Wölfe beim Anblick des Menschen zurück. Bei vielen dokumentierten Begegnungen, bei denen der Wolf einen vertrauten Eindruck machte, befanden sich die beobachtenden Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Säugetierarten gemeinsam. Dies ist daher keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.
Weitere Informationen zum richtigen Verhalten beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wolf in Baden-Württemberg können auf der Internetseite des Umweltministeriums abgerufen werden.
Bitte melden Sie Wolfshinweise an den Wildtierbeauftragten des Landkreises, Herrn Peter Daiker, Telefon: 07441 920-5077, peter.daiker@kreis-fds.de, oder an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA).
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
FVA-Wildtierinstitut
Telefon: 0761 4018-274
E-Mail: info@wildtiermonitoring.de
Bereitschaftszeiten täglich von 8 bis 18 Uhr (auch an Feiertagen und am Wochenende)
Schutzmaßnahmen für Tierhalter
Im Mai 2018 hat das Umweltministerium das Fördergebiet „Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald ausgewiesen und im Juli 2020 zum „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ (PDF,9,4 MB) erweitert. Im März 2021 wurde im Odenwald das „Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald“ ausgewiesen.
In diesen Fördergebieten übernimmt das Land 100 Prozent der Kosten, die Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen, Neuweltkameliden und Gehegewild bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Anteilig werden auch Erstellungskosten von Herdenschutzmaßnahmen gefördert.
Auch Halterinnen und Halter von Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von 12 Monaten können sich die wolfsabweisende Zäunung auf besonders zu schützenden Teilflä-chen fördern lassen.
Darüber hinaus wird der Einsatz von mindestens zwei zertifizierten Herdenschutzhunden ab einer Mindestbetriebsgröße von in der Regel 100 Schafen oder Ziegen mit einer jährlichen Pauschale für Ausbildung und Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.920 Euro pro Jahr und Hund unterstützt.
Nähere Informationen zu Herdenschutzmaßnahmen und deren Förderfähigkeit sind auf der Internetseite des Umweltministeriums abrufbar.
Für die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen an Tierhalter im Landkreis Freuden-stadt ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Die wichtigsten Informationen können den folgenden Merkblättern entnommen werden:
Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie hier: