Keine Zustimmung zum KHVVG ohne gravierende Änderungen des Gesetzes

Resolution des Kreistags Freudenstadt vom 21. Oktober 2024

Der Kreistag des Landkreises Freudenstadt fordert die Landesregierung auf, dem Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen. In einem Vermittlungsverfahren müssen ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke 2022 – 2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes sowie Verbesserungen der Vorhaltefinanzierung und die Erfüllung weiterer Forderungen der Länder in der Stellungnahme des Bundesrats zum KHVVG erfolgen.

Begründung:

Die Landkreise befinden sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Besonders belastend wirkt sich in vielen Kreishaushalten der Defizitausgleich für den laufenden Betrieb eigener Krankenhäuser aus. Hierfür sind die Landkreise aber gar nicht zuständig, dies obliegt den Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen setzt dabei der Bundesgesetzgeber. Die Finanzierungsmechanismen tragen der tatsächlichen Kostenentwicklung der vergangenen Jahre in den Kliniken nicht Rechnung. Trotz vielfältiger Bemühungen der Länder, der Krankenhausgesellschaften und der kommunalen Spitzenverbände in Bund und Ländern weigert sich die Bundesregierung bis heute, den notwendigen Inflationsausgleich der Jahre 2022 – 2024 vorzunehmen. Wird diese Lücke nicht geschlossen, werden viele Krankenhäuser weiterhin jährlich erhebliche Defizite ausweisen und von der Insolvenz bedroht sein. Die Landkreise in Deutschland müssen allein im Jahr 2024 mehr als 3 Milliarden Euro für die sachfremde Aufgabe der Stützung der kommunalen Kliniken aufwenden. Und die Defizite steigen weiter. Die aus der Verantwortung für die Sicherstellung einer hochwertigen ortsnahen stationären Versorgung übernommene Funktion eines Ausfallbürgen gefährdet jegliche Spielräume der kommunalen Selbstverwaltung der Landkreise.

2020 betrug der vom Landkreis Freudenstadt getragene Abmangel 5,96 Millionen Euro und für das Jahr 2024 wird ein Abmangel in Höhe von mindestens 17,5 Millionen Euro erwartet, Tendenz steigend. Dies entspricht 9 Prozentpunkten beim Hebesatz der Kreisumlage und ist von unserem Landkreis und seinen Kommunen nicht zu stemmen.

Dabei hat der Landkreis Freudenstadt frühzeitig seine „Hausaufgaben“ gemacht, um seine Klinik auf einen wirtschaftlich guten Weg zu bringen. Hierzu sind beispielhaft die Schließung der hochdefizitären Akut-Klinik in Horb im Jahr 2013 gegen einen breiten gesellschaftlichen Widerstand und der Teilneubau am Standort Freudenstadt mit einem Investitionsumfang von mehr als 100 Mio. Euro zur Herstellung von modernsten medizinischen Strukturen und effizienten Arbeitsabläufen zu nennen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung und auch den für die Finanzierung des laufenden Krankenhausbetriebs zuständigen Bund dringend zum Handeln auf! Denn unsere Analyse des bisherigen Gesetzestextes hat ergeben, dass sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH durch das KHVVG nicht verbessern, sondern verschlechtern wird.