Ab 1. Januar 2025 nur noch digitale Bauanträge

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Bauanträge und weitere baurechtliche Anträge nach den Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg nur noch digital eingereicht werden. Die digitale Antragsstellung erfolgt dabei ausschließlich über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW). Anträge in Papierform oder per E-Mail dürfen dann vom Amt nicht mehr angenommen werden. Alle bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Anträge werden jedoch in ihrer eingereichten Form weiterbearbeitet.

Für alle Baurechtsbehörden gibt es einen separaten Link zur Plattform. Den Zugang für das Landratsamt Freudenstadt mit der Zuständigkeit für die Gemeinden Alpirsbach, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler und Wörnersberg ist auf der Homepage des Landkreises Freudenstadt unter www.kreis-fds.de leicht zu finden, indem in das Suchfeld der Begriff „Baugenehmigung“ eingegeben wird.

Für die Antragstellung sind spezielle Anforderungen zu beachten – insbesondere beim Thema Identifikation. Die Plattform bietet hierfür zwei Optionen: Anmeldung mit einem BUND-ID-Konto, wozu ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion benötigt wird, oder Anmeldung mit einem ELSTER-Zertifikat in Verbindung mit einem Unternehmenskonto. Beide Möglichkeiten erfordern vorbereitende Maßnahmen durch die Antragssteller. Die Baurechtsbehörde empfiehlt deshalb, sich rechtzeitig vor Antragstellung mit dem Verfahren auseinanderzusetzen.