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Straßenschlussvermessung
Straßenschlussvermessung
Zuständige Stelle
Öffentlich bestellten Vermessunggsingenieur oder eine öffentlich Bestellte Vermessungsingenieurin
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- Eigentümer bzw. Straßenbaulastträger einer Straße bzw. einer langgestrechlen Anlage sind
Verfahrensablauf
Sie Können den Antrag auf Straßenschlussvermessung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
-
Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
-
Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet. Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
-
Sie erhalten von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Angaben zu dem betroffenen Flurstück
Kosten
Vermessungsgebürhren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Klassifizierung der Straße und der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
Vermessungsgesetz (VermG)
Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (Gebührenverordnung MLW - GebVO MLW) vom 1. März 2024
Freigabevermerk
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