Leistungen

Straßenschlussvermessung

Straßenschlussvermessung

Zuständige Stelle

Öffentlich bestellten Vermessunggsingenieur oder eine öffentlich Bestellte Vermessungsingenieurin

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Eigentümer bzw. Straßenbaulastträger einer Straße bzw. einer langgestrechlen Anlage sind

Verfahrensablauf

Sie Können den Antrag auf Straßenschlussvermessung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.

  • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet. Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

  • Sie erhalten von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu dem betroffenen Flurstück

Kosten

Vermessungsgebürhren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Klassifizierung der Straße und der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Vermessungsgesetz (VermG)

Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (Gebührenverordnung MLW - GebVO MLW) vom 1. März 2024

Freigabevermerk

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