Abfallrecht
Überwachung Abfallentsorgung
Das Landratsamt Freudenstadt als untere Abfallrechtsbehörde ist für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung aller im Landkreis Freudenstadt anfallenden Abfälle zuständig.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
- Asbestentsorgung
- Befördern und Sammeln von Abfällen
- Bodenaushubdeponien im Landkreis Freudenstadt
- Demontagebetriebe und Annahmestellen für Altautos im Landkreis Freudenstadt (pdf) (32 KiB)
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen
- Beseitigung/Verbrennung pflanzlicher Abfälle (66 KiB)
- Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen (Abfallbeauftragter)
- Gewerbeabfallverordnung
- Ersatzbaustoffverordnung