Sammlungen von Abfällen

Gewerblich oder gemeinnützig

 
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Abfällen sind mindestens 3 Monate vor der Sammlung beim Landratsamt Freudenstadt anzuzeigen.
 
Gesammelt werden dürfen ausschließlich nicht gefährliche Abfälle wie Altpapier, Altmetall, Altkleider, etc.

Elektroaltgeräte wie z.B. Handy, Radio, Fön, Disc-/Walkman, elektrische Rasierer, TV-Geräte, Bildschirme, Computer, etc., gelten wegen der darin enthaltenen Schwermetalle als gefährlicher Abfall und können daher nicht gesammelt werden.

Die Anzeige für eine gewerbliche Sammlung muss folgende Angaben enthalten:
  • Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
  • Sammlungsart
  • Ausmaß der Sammlung
  • Dauer der Sammlung, insbesondere über den größtmöglichen Umfang 
    und die Mindestdauer
  • Art der Abfälle
  • zu erwartende Menge der Abfälle
  • Verbleib der Abfälle
  • Verwertungswege der gesammelten Abfälle einschließlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten für die gesammelten Abfälle
  • Darlegung, wie die ordnungsgemäße Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleistet wird
Die Anzeige für eine gemeinnützige Sammlung muss folgende Angaben enthalten:
  • Größe und Organisation des Trägers der Sammlung (z.B. Verein, Feuerwehr) ggf. des Dritten (z.B. gewerblicher Betrieb), wenn dieser mit der Durchführung der Sammlung beauftragt ist,
  • Art und Ausmaß sowie
  • Dauer der Sammlung
  • Die Vorlage weiterer Unterlagen, wie bei gewerblichen Sammlungen vorgesehen, kann von der Behörde verlangt werden.

Kontakt

Sachgebiet Baurecht und Umweltschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5001

Ansprechpartnerin

Bettina Theurer
Telefon 07441 920-5031
Fax 07441 920-995031
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Aufgaben

Abfallrecht, Fahrpersonalrecht, Immissionsschutz