Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkulturen sowie Kurzumtriebsplantagen
Genehmigungspflichtige Kulturen
Nach § 25a LLG sind genehmigungspflichtig:
1. Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisigkulturen (§25a Absatz1 LLG)
- auf Flächen von mehr als 20 Ar,
- auf kleineren Flächen auch dann, wenn die Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur eine Höhe von 3 m, die Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig eine Höhe von 6 m überschreiten
2. Kurzumtriebsplantagen (§ 25 a Absatz 2 LLG)
- auf Flächen von mehr als 20 Ar
- auf kleineren Flächen auch dann, wenn die oberirdischen Pflanzenteile nicht jeweils bis zum 31. Dezember des zwanzigsten auf die Anpflanzung oder den letzten Erntezeitpunkt folgenden Jahres geerntet werden.
Anzeigepflichtige Kulturen
Nach § 25 a Absatz 3 Satz 2 LLG anzeigepflichtig sind:
- Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck und Zierreisig auf Flächen bis zu 20 Ar, bei denen die Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur eine Höhe von 3 m, die Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisigkultur eine Höhe von 6 m nicht überschreitet
- Kurzumtriebsplantagen auf Flächen bis zu 20 Ar, bei denen die oberirdischen Pflanzenteile jeweils bis spätestens bis zum 31. Dezember des zwanzigsten auf die Anpflanzung oder den letzten Erntezeitpunkt folgenden Jahres geerntet werden.
Die Anzeige muss drei Monate vor der Anpflanzung beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, eingereicht werden. die betroffenen Fachbehörden werden darüber informiert. Wenn keine fachlichen Einwände gegen die Anpflanzung bestehen, kann die Anpflanzung vorgenommen werden. Über die Entscheidung werden Sie innerhalb von drei Monaten benachrichtigt.
Formulare
Genehmigung
2a § 25 a Genehmigung (PDF,130 KB)
2b Datenschutzerklärung Genehmigung (PDF,42 KB)
2c Einwilligung Genehmigung Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkultur, Kurzumtriebsplantage (PDF,61 KB)
oder
Anzeige
3a § 25 a Anzeige (PDF,99 KB)
3b Datenschutzerklärung Anzeige (PDF,42 KB)
3c Einwilligung Anzeige Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkultur, Kurzumtriebsplantage (PDF,61 KB)
Sie können die Formulare auch direkt beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, anfordern.
Das ausgefüllten Formulare zur Genehmigung oder Anzeige und die unterschriebene Einwilligung sowie Datenschutzerklärung sind über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, einzureichen.