Kommunalhygiene

Hygiene in Einrichtungen

Das Gesundheitsamt überwacht in den folgenden Einrichtungen die Einhaltung der Hygienestandards gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften:
- Krankenhäuser und Arztpraxen
- Alten- und Pflegeheime
- Rehabilitationseinrichtungen
- Kosmetik- und Friseursalons
- Nagelstudios
- Fußpflege- und Massagepraxen 
- Piercing- und Tattoostudio
- Heilpraktikerpraxen
- Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten (Musterhygieneplan Kindertagesstätten,
  Musterhygieneplan Schulen) 
- Ferienlager, Campingplätze, Sportstätten, Sportstudios und Spielplätze 
- Justizvollzugsanstalten

Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager) sind verpflichtet, die in § 34 IfSG genannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden. Bitte verwenden Sie hierfür den angehängten Meldebogen nach § 34 IfSG.

Heilpraktiker

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß des Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

 Hier kommen Sie zu den wichtigsten Rechtsvorschriften